Verleihordnung AGB Spülmobile
Allgemeines
Mit der Bereitstellung meiner Geschirrmobile / Spülmobile will ich die Voraussetzung schaffen, umweltgerecht zu handeln und Abfall zu vermeiden. Das GSM hilft Ihnen und mir der Flut von Einweggeschirr, das bei vielen Veranstaltungen anfällt, entgegenzuwirken.
Ausleihe
Nutzungsanträge werden von mir entgegengenommen. Die Zusage erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Terminwünsche und nach erfolgter Prüfung des Einsatzortes ( Kanal-, Wasser-, Stromanschluss, Transport usw.). Das GSM wird auf Grundlage meiner AGB Verleihordnung ausgeliehen. Die Miete des GSM ohne Geschirr ist möglich. Wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Zusage nicht erteilt worden wäre, behalte ich mir den Widerruf der Zusage vor. Zur Absicherung von Verlusten und Beschädigungen erhebe ich für den Verleihzeitraum eine Kaution von 500,00€. Der Benutzer verpflichtet sich, die Speisen und Getränke auf der Veranstaltung nicht in Einweggeschirr anzubieten. Nützliche Tipps, um eine konsequente Abfallvermeidung bei Ihrer Veranstaltung zu praktizieren, gebe ich Ihnen gerne.
Benutzung
Die Technische Einweisung erhalten Sie bei der Übergabe des GSM. Bei Lieferung und / oder Abholung erfolgt der Transport nur gegen Entgelt, ebenso die Bedienung der Geräte durch mich oder meine Beauftragte. Der Mieter verpflichtet sich, das GSM, den Mietgegenstand vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Bei der Rückgabe des GSM oder Mietgegenstand wird der ordnungsgemäße Zustand überprüft und festgehalten. Der Benutzer verpflichtet sich die Bedienungsanleitung zu beachten, Mietgegenstand und GSM pfleglich zu behandeln und in gereinigtem, technisch einwandfreiem und vollständigem, Zustand zurückzugeben. Die Mietzeit ist einzuhalten. Der Zutritt zum GSM oder Mietgegenstand ist dem Verleiher oder seinem Beauftragten jederzeit zu gestatten. Wird die AGB Verleihordnung vom Benutzer nicht eingehalten, bin ich berechtigt, Schadenersatz zu verlangen und - oder Ihn von der Benutzung des GSM Mietgegenstand auszuschließen.
Haftung und Ersatzleistungen
Der Entleiher stellt mich von etwaigen Ansprüchen aller Art frei, die im Zusammenhang mit der Miete entstehen. Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Ansprüche gegen mich und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen mich, meine Mitarbeiter oder Beauftragte. Als Fahrzeughalter hafte ich für die Verkehrssicherheit des GSM. An der technischen Ausstattung des GSM Mietgegenstand und des Zubehörs dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Der Mieter haftet für alle Schäden oder Zuwiderhandlungen. Der Mieter haftet unabhängig von seinem Verschulden für alle Schäden, die an dem GSM Mietgegenstand entstehen. Verluste oder Beschädigungen am Mietgegenstand/GSM sind vom Mieter, unabhängig von seinem Verschulden, zu ersetzen. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung nach HACCP - Hygieneregeln - LMHV - Trinkwasserverordnung bei Rückgabe des GSM, des Mietgegenstands und / oder des Zubehörs, wird dies von mir gereinigt - sortiert - gezählt - gepackt und in Rechnung gestellt. Jeder entstandene Schaden oder Störung am GSM bzw. Mietgegenstand ist unverzüglich mir zu melden. Eventuell entstandene Verluste und / oder Beschädigungen werden bei der Rückgabe zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet. Eine Differenz wird ausgezahlt oder in Rechnung gestellt. Die Reservierung - Anlieferung - Abholung - Rückgabe erfolgt nur gegen Entgelt und Quittung. Der Tag beginnt um 0 Uhr und endet um 24 Uhr. Bei Rückgabe wird bezahlt. Mietgenstand ist vor Gebrauch zu spülen, eine "Chemische Reinheit oder polierte Ware" wird nicht zugesichert. Aus besonderem Anlass oder in besonderen Fällen kann in Abstimmung mit mir schriftlich bezüglich der Kaution und / oder des Entgeltes eine Ausnahme zugelassen werden. Anderslautende mündliche Abreden bestehen nicht. E-Mails gelten in keinem Fall als sofortige oder unverzügliche oder schriftliche Benachrichtigung / Vereinbarung. Für alle Links, Verweise, etc. übernehme ich keinerlei Haftung. Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Siegburg. Verleihordnung Spülmobile AGB anerkannt, gelesen und Verstanden. Preisliste
HACCP
Hygieneregeln
LMHV Lebensmittel Hygieneverordnung
TrinkwV Trinkwasserverordnung

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